Voraussetzungen für Werbeschilder für Geschäfte in Berlin

Voraussetzungen für Werbeschilder für Geschäfte in Berlin

Voraussetzungen für Werbeschilder für Geschäfte in Berlin

Jedem Betreiber eines Restaurants, Kiosks oder Geschäfts und allen Inhabern von Praxen, Salons und Kanzleien ist eigentlich klar, dass man um Kundschaft werben muss. Am wirkungsvollsten macht man mit Werbeschildern auf sich und seine Betriebsstätte aufmerksam. Allerdings ist sich nicht jeder der Tatsache bewusst, dass die meisten Werbeanlagen in Berlin– genau wie in allen anderen Bundesländern- genehmigungspflichtig sind. Die rechtlichen Bestimmungen für Außenwerbung sind übrigens grundsätzlich Ländersache, es gibt aber auch länderübergreifende Bestimmungen. Man sollte sich daher ganz genau informieren, welche Vorschriften zu beachten sind, bevor man sich an die Planung seiner Werbeschilder macht. Die wichtigsten Richtlinien und Tipps für Leuchtreklame und Werbeanlagen in Berlin haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengetragen.

Definition „Anlagen der Außenwerbung“

Mit dem genannten Begriff fasst der Gesetzgeber alle ortsfesten Werbemittel, die im öffentlichen Raum auf ein Gewerbe Hinweisen bzw. für dieses Werben. Dazu zählen im Einzelnen:

  • Beschriftungen
  • Bilder
  • Bemalungen
  • Firmenschilder
  • Schaukästen
  • Lichtwerbung
  • Werbesäulen
  • Plakatwände
  • Sonstige Flächen wie z.B. Fahnen und Aufsteller, die aufgrund ihres Eigengewichtes fest auf dem Boden stehen

Die genannten Werbeträger sind ausnahmslos genehmigungspflichtig. Voraussetzung für eine Genehmigung ist vor allem, dass die Werbung die Verkehrssicherheit in keiner Weise einschränkt. Alle Arten von Reklame müssen so angebracht sein, dass sie die Sicht auf Ampeln und Verkehrsschilder nicht verdecken. Weiterhin dürfen sie nie die Aussicht auf begrünte Flächen behindern oder das Landschafts- bzw. Stadtbild stören. An Bäumen, Geländern, Brücken und Ufern ist keinerlei Werbung gestattet. An repräsentativen und öffentlichen sowie geschichtsträchtigen Gebäuden dürfen lediglich einfache Firmenschilder montiert werden.

Eine „Baugenehmigung für Werbeanlagen”, die Ihnen das Aufstellen oder die Montage von Außenwerbung auf Privatgrundstücken gestattet, können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Berlin beantragen. Für Werbeschilder auf öffentlichem Grund bedarf es wiederum einer Sondergenehmigung. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten rechnen. Das entspricht genau der gesetzlichen Vorgabe für die maximal zulässige Dauer eines Genehmigungsverfahrens.

Weiterhin sollten Sie in Berlin auf die Umgebung achten, in der Sie werben möchten. In reinen Wohngebieten oder Siedlungen dürfen Sie nämlich nur Werbung in Form von Hinweisschildern direkt am Ort des Geschehens, sprich vor oder an Ihrem Geschäft platzieren. Darüber hinaus sollen Straßen oder Stadtviertel nicht mit Werbeschildern überladen sein und sich ins Stadtbild einfügen.

Nicht genehmigungspflichtige Ausnahmen für Außenwerbung in Berlin

Getreu dem Motto „keine Regel ohne Ausnahme” gibt es auch einige Fälle, in denen Geschäftsinhaber keine Genehmigung benötigen. Werbeschilder, deren Größe weniger als einen Quadratmeter beträgt, und Werbung für Sonderaktionen wie Schlussverkäufe dürfen ohne vorherige Zustimmung direkt am Laden angebracht werden. Auch zwei Wochen vor und nach einer besonderen Veranstaltung in Ihren Geschäftsräumen sowie in der Vorweihnachtszeit dürfen Sie ohne Erlaubnis munter drauflos werben.

Bei der Bestückung Ihrer Auslage, also von Schaufenstern und Leuchtkästen, gelten selbstverständlich keine Beschränkungen. Aber wer mehr als 30% der Schaufensterfläche bekleben möchte, muss schon wieder einen Antrag stellen.

Gar nicht so leicht, da den Durchblick zu behalten, nicht wahr? Zugegeben, einige Punkte sind natürlich Ansichts- bzw. Auslegungssache, wie die Vorgabe, dass Werbeschilder ins Berliner Stadtbild passen sollen. Deshalb sollte Ihr erster Weg bei der Planung von Werbeanlagen auch immer zum Bauamt führen. Aber auch ein versierter Werbetechniker in Berlin kann Ihnen bei der idealen Wahl der Mittel aus eigener Erfahrung berichten und gute Hilfestellung leisten. Es wäre schließlich sehr ärgerlich, wenn Sie bereits ein Leuchtschild oder Ähnliches in Auftrag gegeben hätten und es nach der Fertigstellung nicht anbringen dürften.