Unfallgutachten in Berlin – was Sie wissen müssen
Ein Unfall in Berlin– ob mit dem Motorrad oder dem Auto- ist immer eine unangenehme Sache. Egal, ob man einen Crash selbst verursacht hat oder der Geschädigte ist: Auf beide Unfallgegner kommt eine Menge Aufwand zu, wenn es um die Schadensregulierung geht. Für eine korrekte Abwicklung der Schadensforderungen ist ein unabhängiges Unfallgutachten die beste Voraussetzung. Ein ausgebildeter und geprüfter Sachverständiger erfasst hierbei alle entstandenen Schäden am Auto und berechnet die realen Instandsetzungskosten. Dank ihrer Erfahrungswerte erkennen Kfz-Prüfer auch Beschädigungen, die besonders bei eher kleinen Zusammenstößen oftmals nicht gleich ins Auge fallen. Eine gründliche Inaugenscheinnahme ist also dringend anzuraten. Generell gilt: Je umfangreicher der Unfallschaden, desto wichtiger ist das Anfordern eines unabhängigen Unfallgutachters. Häufig werden zwecks Kostenermittlung sowieso detaillierte Schadensberichte von Versicherern angefordert.
Wann Sie ein Unfallgutachten erstellen lassen sollten
KFZ – Unfallgutachten in Berlin werden übrigens entgegen der häufigen Annahme nicht automatisch angefertigt. Nur wenn einer der am Unfall beteiligten oder aber seine Kfz-Versicherung ein Schadensgutachten anfordert, wird eine Untersuchung durchgeführt. Bagatellschäden wie ein abgerissener Außenspiegel oder leichte Kratzer im Lack erfordern in aller Regel keine professionelle Begutachtung. Bei minimalen Unfallspuren reicht ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt im Normalfall aus, um den Betrag für die Reparaturen vom Versicherer anzufordern.
Wichtig: Der Unfallverursacher muss auch bei kleinen Beschädigungen klar definiert und die im Kostenvoranschlag bewerteten genannten Schäden eindeutig auf den Zusammenstoß zurückzuführen sein.
Komplexer wird es bei größeren Fahrzeugdefekten, die auch verdeckte Schäden mit sich bringen können. Eine gestauchte oder abgerissene Stoßstange bringt beispielsweise nicht selten eine Beschädigung der Fahrzeugbeleuchtung mit sich. Bei heftigeren Karambolagen können die Stoßfängerträger und sogar die Fahrzeuggeometrie selbst in Mitleidenschaft gezogen werden. Solche Defekte lassen sich nicht immer mit bloßem Auge erkennen. Die Expertise eines unabhängigen Berliner Unfallgutachters einzuholen ist daher eine gute Empfehlung.
Unfallgutachten dienen einerseits der Ermittlung der Schadenshöhe und der Wiederherstellungskosten. Andererseits stellen Unfallgutachten auch ein bedeutendes Beweismittel zur Rekonstruktion des Unfallherganges dar. Sollte es gar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, hat ein neutrales Gutachten zudem einen nicht unerheblichen Beweiswert. Ein Unfallgutachten sollte daher immer dann angefertigt werden, wenn es sich vermutlich nicht nur um oberflächliche Schäden handelt oder der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist.
Wen kann man mit dem Unfallgutachten in Berlin beauftragen?
Wir empfehlen Ihnen dringend, im Fall des Falles ein professionelles Unfallgutachten durch einen unabhängigen Berliner Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. Diese Schadensprüfer verfügen über viel Erfahrung bei der Begutachtung beschädigter Autos. Da sie nicht an Versicherer gebunden sind, rekonstruieren sie den Unfallhergang detailgetreu und vor allem objektiv. Sie erhalten also einen aussagekräftigen, neutralen Bericht über die verursachten Schäden und eine realistische Berechnung der Kosten für die Schadensregulierung. Solche Gutachten sind auch für etliche Versicherungen die Basis für eine Reparaturkostenerstattung im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Fixe gesetzliche Fristen für die Erstellung bzw. Vorlage von Schadensgutachten gibt es zwar nicht, sie sollten aber immer vor der Reparatur eines Unfallschadens angefertigt werden. Davon abgesehen gelten folgende Fristen: Für die Unfallmeldung an Ihre eigene Versicherung haben Sie sieben Tage Zeit, die gegnerische Versicherung muss innerhalb von 14 Tagen informiert werden.
Wie wird ein Unfallgutachten eigentlich gemacht?
Zunächst werden Fahrzeughersteller und Modell sowie das Alter, der Zustand und die Ausstattung des Wagens bewertet. Diese Basisinformationen werden benötigt, um eine Wertminderung oder einen möglichen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden nachweisen zu können. Danach werden alle Beschädigungen, die tatsächlich durch den aktuellen Crash entstanden sind, aber auch Vorschäden dokumentiert, sofern diese vorhanden sind. Abschließend werden sowohl die geschätzte Reparaturdauer als auch die voraussichtlichen Instandsetzungskosten kalkuliert.
Die Ermittlung der Reparaturkosten und der Wertminderung sind in erster Linie für die finanzielle Unfallabwicklung der Unfallfolgen über den Versicherer wichtig. Die wahrscheinliche Dauer der Schadensbehebung dient hingegen der Einschätzung und Berechnung des Nutzungsausfalls: Denn wenn Sie beispielsweise einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug benötigen, entstehen auch zusätzliche Kosten für die gegnerische Versicherung.
Wer trägt die Gutachterkosten?
Grundsätzlich gilt Folgendes: Die Gebühren für die Erstellung eines Unfallgutachtens durch einen geprüften Sachverständigen in Berlin werden durch die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers gedeckt. Sind Sie hingegen selbst für den Zusammenstoß verantwortlich, tragen Sie auch die Gutachterkosten für Ihr eigenes Auto. Die Kosten für ein neutrales Gutachten hängen von der Schwere der Unfallschäden ab. Es ist daher kaum möglich, einen festen Betrag zu nennen. Als Faustregel gilt aber: Die Begutachtung kleinerer Schäden ist prozentual betrachtet teurer als die Ermittlung umfangreicher Beschädigungen.
Wichtig: Sollte die Schuldfrage und bzw. oder der Unfallhergang nicht eindeutig sein, zahlen Sie den Unfallgutachter zunächst selbst. Sobald die Schuldfrage geklärt ist, können Sie die Kostenübernahme für Ihren Schadensbericht bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Serviceorientierte Kfz-Gutachter in Berlin unterstützen Ihre Kunden umfassend und stehen Ihnen bei der Schadensabwicklung mit Rat und Tat zur Seite.
Im Jahr 2021 wurden über 200.000 Verkehrsunfälle in Berlin und Brandenburg von der Polizei erfasst. Ein nicht unerheblicher Teil der Geschädigten hat Hilfe bei geprüften Sachverständigen angefragt, um ihren Schadensanspruch vollumfänglich geltend zu machen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, ein Profi-Gutachten erstellen zu lassen. Zumindest, sofern man keine Teilschuld trägt und der Schaden sich nicht auf ein Minimum beschränkt.