Verspätungen am Flughafen BER – diese Rechte haben Flugreisende

Flugverspätungen sind für Reisende sehr ärgerlich, schließlich haben sie sich oft schon lange auf ihren wohlverdienten Urlaub gefreut.

Verspätungen am Flughafen BER – diese Rechte haben Flugreisende

Flugverspätungen sind für Reisende sehr ärgerlich, schließlich haben sie sich oft schon lange auf ihren wohlverdienten Urlaub gefreut. Bei besonders langen Verzögerungen haben Reisende in bestimmten Fällen sogar Anrecht auf eine Entschädigung. Hier ein Überblick, was für Flugreisende im Falle von Verspätungen gilt.

Wann sind Entschädigungen überhaupt möglich?

Nicht in allen Fällen Sie das Recht auf eine Entschädigung. Etwa, wenn sich der Flug nicht lange genug verzögert oder die Verspätung nicht durch die Airline oder den Flughafen verursacht wurde. Ein kaputtes Flugzeug, Fehlorganisationen im Flugplan oder eine nicht flugtaugliche Crew können nach Vorgaben der EU-Fluggastrechteverordnung einen Entschädigungsanspruch rechtfertigen. Allerdings nur, wenn die Verspätung am Ankunftsflughafen mindestens 3 Stunden beträgt und keine höhere Gewalt die Ursache ist.

Als höhere Gewalt (auch „außergewöhnliche Umstände“ genannt) gelten unter anderem folgende Ereignisse:

  • sicherheitsgefährdende Wetterlage (z. B. Hagel, starke Gewitter, Schneesturm, etc.)
  • Schäden am Flugzeug durch Blitzschlag
  • Streik der Fluglotsen
  • Flughafensperrung (z. B. wg. Bombendrohung)
  • Flugverkehrsbeschränkung (z. B. durch behördliche Anordnung „Corona-Pandemie“)
  • Beschädigung auf dem Rollfeld durch fremde Gegenstände
  • Sabotage und einige weitere Gründe

Hinweis: Das Ganze gilt allerdings nur für Flüge, die in der EU starten oder landen. Für andere Strecken können je nach Ab- oder Ankunftsland andere Erstattungsregeln gelten.

Wie hoch fällt die Entschädigung aus?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge des Fluges ab, der verspätet oder gar nicht erfolgt. Pro Passagier gelten, von einigen Ausnahmen abgesehen, folgende Erstattungsbeträge je nach Fluglänge:

  • Kurzstreckenflüge mit bis zu 1.500 km Länge: 250 €
  • Mittelstreckenflüge bis zu 3.500 km Länge: 400 €
  • Interkontinentalflüge ab 3.500 km Länge: 600 €

Ansprüche geltend machen

Manche Airlines bieten von sich aus freiwillig eine Entschädigung an, wenn die Lage eindeutig ist. Dennoch ist es zu empfehlen, Entschädigungsansprüche direkt nach dem Ereignis schriftlich bei der Fluggesellschaft einzufordern. Sind Sie noch unsicher, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben? Im Zweifel hilft Ihnen eine rechtliche Beratung bei Ihrem Anwalt, ob der Anspruch wirklich berechtigt ist.

Tipp: Mit einem Musterbrief für Entschädigung bei Flugverspätung melden Sie Ihren Anspruch direkt und in der richtigen Wortwahl ein. Einfach ausdrucken, ausfüllen und bei der Airline schriftlich einreichen.

Gibt es noch weitere Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch?

Ein Anspruch gilt auch, wenn die Airline es nicht schafft, die Flugverspätung zu verhindern, obwohl dies für sie eigentlich möglich gewesen wäre. Eine Umbuchung auf einen anderen Flug etwa wäre eine Möglichkeit, die Verspätung doch noch abzuwenden. Konnte keine Verspätung verhindert werden, obwohl ein Ersatzflug machbar war, sind Erstattungen trotz Vorliegens von höherer Gewalt möglich. Die Fluggesellschaft muss im Einzelfall nachweisen, dass sie alles Mögliche zur Vermeidung einer Verspätung getan hat. Ausnahme: die Airline ist insolvent oder der Anspruch bereits verjährt. Wichtig: Die Flugentschädigung gibt es nur für Flugreisende, die tatsächlich mitgeflogen und mehr als 3 Stunden verspätet am Reiseziel angekommen sind. Wer stattdessen in Eigenregie privat mit Bus, Bahn oder Auto anreist, hat keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung.

Tipp: Online können Fluggäste über einen kostenlosen Entschädigungsrechner leicht herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises haben oder nicht.